transkribiert von Mathias Nagel
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Abschnitt 1555-1599 1600-1649 1650-1699


Dekade 1650-1659 1660-1669 1670-1679 1680-1689 1690-1699



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anitzo in künfftige jeder zeit, und so Lange unterworffen seyn würden, bis sie sich völlig Bequemet, und zur Raison würde geleget haben; und obgleich die Stadt vermeinen möchte, sie solchergestalt durch die mit andern Nehmen den Mesures vor Bauen könte; So würde Sie doch hierin sich sehr Betrogen finden; Jmmaßen J(hre) K(önigliche) M(ajestät) durch keine Consideration in der Welt von angezogene intention sich zurücke halten Laßen, die Stadt vielmehr durch dergl(eichen) engagementen nur Jhro K(önigliche) M(ajestät) noch mehr zum Billigen vindirt und andung Bewogen werden.

[595] 2. Wie dann auch unter andern in Jhro K(öniglichen) M(ajestät) Händen und Gewalt stehet, der Stadt nicht allein durch verstopfung des Hafens alle Navigation und Commercien auf einmahl zubenehmen, sondern ihre Krieges-Schiffe in der See dieselbe nach und nach gäntzl(ich) Ruiniren, so daß nichts gewißes, als das, woferne die Stadt sich nicht accommodiret, nicht allein ihre Nahrung und Commercien je Lenger je mehr in abgang gerathen, sondern auch dahero gäntzl(ichen) Ruin daraus ohnfehlbahr wird erfolgen müßen; zumahlen sie solchergestalt wieder in die vorige unerträgl(iche) ausgaben verfallen, starcke Garnisonen zuunterhalten, und hin und wieder kostbahre schickungen, und Legations zuthun, genöhtiget seyn, und dennoch sich ihre Schiffarth und Navigation dadurch weder gegen J(hre) K(önigliche) M(ajestät) insicherheit setzen, noch sonsten von denen Bißherigen Vexationen und drancksahlen sich wird liberiren können.

[596] 3. Weshalben man gäntzl(ich) vermuhten, weil das gemeine Stadt und Bürgerschafft Jhro und ihrer Prosperitet wohlfahrt, und wahres Jnteresse Bey dieser occasion Recht und reiffl(ich) Behertzige(n), und weiln J(hre) K(önigliche) M(ajestät) nicht begehren, welches weder dem gemeinen wesen der Stadt und deren sicherheit und Conservation noch dern wohlhergebrachten privilegien Nahrung und Commercien abträgl(ich) seyn könten, vielmehr deren conservation und wohlfahrt, dadurch Befordert, und auf ewig, Bestättiget werden kann, sich gebührendt zu bequemen, und mit J(hrer) K(öniglichen) M(ajestät) als ihren angebohrenen Landes Fürsten sich unzertrenl(ich) wohl zusetzen, keine difficultet