transkribiert von Mathias Nagel
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Abschnitt 1555-1599 1600-1649 1650-1699


Dekade 1650-1659 1660-1669 1670-1679 1680-1689 1690-1699



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2. würde sie dadurch viele unkosten und außgaben, welche die vorgezogene Differences veruhrsachet, und worüber die Stadt Ararium fast gäntzl(ich) erschöpft, auch die Bürgerschafft mit schweren auflagen Graviret worden, sich Befreyen. 3. würde des Mistrauen zwischen dem Raht und Bürgerschafft auch deren uneinigkeit unter sich so in der Länge nichts anders alß der Stadt gäntzl(ichen) Ruin nach sich ziehen könte, gehoben, und das Stadt Regiment sambt den Religions-wesen in derselben auf einen der Bürgerschafft zu Trägl(ichen) sichern und Beständigen fuß, welchen niemand zu verrücken sich unterstehen dörffte, gesetzet werden. 4. wurde der Stadt Commercien in Respect J(hrer) K(öniglichen) M(ajestät) Protection sicher und unpertubiret fortgesetzet, und in vorigen, ja größern Flor als jemahls, so wohl in der ost- alß west-See, und in sonderheit auch auf Norwegen und andern J(hrer) K(öniglichen) M(ajestät) Landen und Provintzien gebracht werden können. 5. würde mit der Stadt nützl(iche) und zu deren wachsthumb höchst zu Trägl(iche) Mensiones, so wohl wegen Einrichtungen, gewißen Manufacturen, alß auch des Müntzwesens, und insonderheit auch der Navigation nach ost- und west-Jndien und die küsten von Genieae, woselbst J(hre) K(önigliche) M(ajestät) stattl(iche) Colonien haben, wie nicht weniger wegen der Fischerey und des Handels weyse auf grönlandt können genomen werden. 6. Es könten auch Mittel und wege gefunden werden, den Handel von einigen waaren auf der Elbstrohm so nach andern örter sich zu ziehen Begonten, und so wohl das Commercium auf der ober alß Nieder-Elbe auf einem Beßern fuß zurichten. 7. auch hatte die Stadt und gemeine Bürgerschafft Hin führo nicht weiter zubesorgen, daß in ihrer Stadt Regiment und Bürgerl(ichen) Freyheit von jemand einiger eintracht würde zu gefüget, noch mit Beschwerl(ichen) Mandaten und Fiscalischen Processen ferner Graviret werden. 8. würde die Stadt vielen kostbahren schickungen und Bißhero hin- und wieder angewandten Legationen, wovon doch kein oder geringer Effect erfolget, enthoben werden.