transkribiert von Mathias Nagel
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Abschnitt 1555-1599 1600-1649 1650-1699


Dekade 1650-1659 1660-1669 1670-1679 1680-1689 1690-1699



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12 (schillinge). Die andern Bürger aber solten den himpten vor 4 (mark) Bezahlen, und solten die Bürger Capitains gedruckte Zetteln an ihre Leuthe die sie kenneten, und Nohtdürfftig wäre(n) ausgeben, aber nicht höher den ein oder 2 Spint. Diese ordnung hat nur 8 tage gewehret, da es ist gesetzet der himpten auf 3 (mark) 8 (schillinge) auf der H(erren) Mühle, und dabey ist es auch geblieben. Die Höcker aber geben den himpte(n) rocken Mehl vor 4 (mark), wo sie aber Erbsen oder Gärsten, oder Bohnen darunter gemahlen haben, wie man itzo viel findet, daß geben sie vor 3 (mark) 8 (schillinge). ein spint Bohnen gilt 12 (schillinge). ein spint Erbsen 12 (schillinge). ein spint haber grütz 12 (schillinge). der Buch weitze Grütze 14 (schillinge), ein (Pfund) butter 5 (schillinge), daß man sonst so gut und noch beßer vor 3 (schillinge) hat haben können, der käyse 4 (schillinge) das (Pfund): ein (Pfund) Speck 4 (schillinge) 6 (pfennige). und ein (Pfund) ochsen Fleisch aufm Marckt galt 4 (schillinge), d(ass) also alles theuer ist, und hat dieses Continuiret bis im July Monath hinein. Gott gebe eine gesegnete Erndte und kom(m)e den armen zu hülffe, sonst ist kein Raht vor sie.

[786] Den 2 Marty hat ein Metgen vorm Stein Thor ein kind ins Zecret geworffen und ersticket, und sich selbst angegeben, da sie den ersten Maytag ist zu der Execution gebracht, und ist ihr der kopf abgehauen, und aufs Raht hernach gelegt, der kopf aufm pfahl genagelt, ist in der Harne decke hinaus geführet, und die harre loß umb den kopf gehangen, aufm Schwein Marckt Beym Prifethauße, da sie die Tadt gethan mit glünenden zangen in den rechten arm gezwicket worden.

[787] Den 3(ten) Marty ist die Löbl(iche) Bürgerschafft zusam(m)en gewesen, und haben Beschloße(n) d(ass) kein kaufman solte d(as) korn ausschiffen, oder an frembde verkauffen, es hätte dan zuvor die Bestimbte Tage aufm boden gelegen, auch laut der Stadt Recessen Bey 10000 R(eichstaler) Strafe verbothen worden.

[788] Den 21 Marty sind in Luneburg 7 diebe gerichtet, so die guldene taffel Bestohlen haben, 5 gehängkt, 2 gerädert und aufs Radt gepflochten, und hat ein Jude geruffen, wie er soll angeknüfft werden, die Menschen wären alle des Teufels die an Christum glaubten; da solches nun vor dem Fürsten gekom(m)en, hat er ihm wieder aus nehmen laßen, und ihme die zunge laßen ausschneiden, die ist verbrandt, darnach ist er bey den Füßen mit einen Fund wieder aufgehange(n) worden.

[789] Den 27 Marty sind 2 Metgens zu der Execution gebracht, die eine hat die mit geholffen, welche vorerwehnten A(nno) 1698 den 12 Sept(ember) gerichtet, die daß kind Beym Zuchthauß hatte der Gurgel abgeschnitten, und sich nun wiederum vors Licht gemacht, da sie dann eingezoge(n), und ist ihr der kopf abgehauen und aufs Radt gelegt; die ander ist der kopf abgehauen und begraben zu St. Jürgen; die hatte ein scheune zu Eimsbüttel angesteckt.

[790] Den 13 April ist abermahl die Bürgerschafft zusam(m)en gewesen, und ist Beschloßen worden, daß der Bürger und kaufman Hubener solte 10000 (mark) Straffe geben, weil er wieder den vorerwehnten Bürgerschluß gehandelt, und d(as) korn verkaufft und weg geschiffet, ehrer es zu boden gebracht, nach laut der Stadt Recessen.

[791] Den 13 May Bey hellen Tage hat der Fürst von Mecklenburg durch seine Diener den obristl(eutnant) Siemsen Capitain Salmuth in der Fuhlen Twiete, Bey seiner eigenen kutschen ermorden laßen, und ist den Fürsten nichts darumb gethann, da Er aber so fort denselben Tag abendt sich aus der Stadt weggemacht.